Stand: September 2026
Diese Bedingungen gelten für alle Offerten, Aufträge und Lieferungen von FoliMe, Inhaber Mehdiu, Steinbühlallee 115, 4054 Basel. Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Offerten sind 30 Tage gültig und bis zur Auftragsbestätigung unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag schriftlich, per E-Mail oder per Nachricht bestätigt wird.
Angaben zu Farben, Materialien und Oberflächen auf Bildschirmen und Ausdrucken sind Annäherungen. Geringfügige Abweichungen im gedruckten Ergebnis begründen keinen Mangel.
Werden Druckdaten von der Kundschaft geliefert, ist sie für deren Richtigkeit, Auflösung und Rechtmässigkeit verantwortlich. Sie sichert zu, über die nötigen Rechte an Logos, Bildern und Schriften zu verfügen, und hält FoliMe von Ansprüchen Dritter frei.
Vor der Produktion wird ein Entwurf zur Freigabe vorgelegt. Mit der Freigabe geht die Verantwortung für Inhalt, Schreibweise und Anordnung auf die Kundschaft über. Nach der Freigabe entdeckte Fehler gehen nicht zulasten von FoliMe.
Entwürfe und Gestaltungsvorlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FoliMe.
Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können Verzugszins und Mahnkosten verrechnet werden. Bei Erstaufträgen und bei Sonderanfertigungen kann eine Anzahlung verlangt werden.
Liefer- und Montagetermine werden nach bestem Wissen angegeben. Verzögerungen durch Lieferanten, Transport, Zoll oder Witterung begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt.
Montagearbeiten setzen ein sauberes, trockenes Fahrzeug beziehungsweise einen geeigneten Untergrund voraus. Wird das Fahrzeug nicht in geeignetem Zustand bereitgestellt, kann der zusätzliche Aufwand verrechnet werden.
Folien können nur auf einwandfreiem, unbeschädigtem Originallack fachgerecht verarbeitet werden. Bei nachlackierten, angewitterten, oxidierten oder beschädigten Flächen kann für die Haftung der Folie und für den Zustand nach dem Entfernen keine Gewähr übernommen werden. Auf erkennbare Risiken wird vor Arbeitsbeginn hingewiesen.
Beim Entfernen von Folien kann sich Lack ablösen, der bereits vorher nicht fest mit dem Untergrund verbunden war. Dafür wird keine Haftung übernommen.
Die Leistung ist bei Übergabe zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innert sieben Tagen schriftlich zu melden, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Bei berechtigter Rüge wird nachgebessert oder ersetzt.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden durch unsachgemässe Behandlung, Hochdruckreiniger auf Folienkanten, scharfe Reinigungsmittel, Unfall, Steinschlag und normale Alterung.
Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Betriebsausfall wird nicht gehaftet, soweit gesetzlich zulässig.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FoliMe.
FoliMe darf ausgeführte Arbeiten fotografieren und für eigene Werbezwecke verwenden. Die Kundschaft kann dem jederzeit widersprechen.
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Basel, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.